Gutes Licht! Gute Fahrt! – aber bitte auch Richtiges Licht!

Unter dem Motto „Gutes Licht! GuteFahrt!“ informierte die Kreisverkehrswacht vor ein paar Wochen über die deutschlandweite Sicherheitsaktion „Licht-Test“.

Leider stellt die Kreisverkehrswacht fest und es erreichen uns auch immer wieder Mitteilungen dass Verkehrsteilnehmende bei schlechter Sicht ohne Licht unterwegs sind.

Gerade im Herbst ist eine funktionierende und richtig eingesetzte Beleuchtung aber wichtig um Unfällen vorzubeugen. Für Tagfahrlicht, Abblendlicht, Rücklicht, Nebelschweinwerfer und Nebelschlussleuchte gelten verschiedene Regelungen.

Tagfahrlicht:
Das Tagfahrlicht leuchtet automatisch sobald die Zündung an ist. Es leuchtet jedoch nur nach vorne und schaltet sich automatisch ab sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird.

Abblendlicht:
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit und sonstiger Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse (z.B. Regen, Schnee, Nebel) müssen Fahr- und Rücklicht benutzt werden.

Gerade bei den jetzigen Licht- und Sichtverhältnissen genügt das Tagfahrlicht nicht, da es nur nach vorne leuchtet und das Rücklicht dunkel bleibt. Viele Autofahrende vergessen hier das Fahr- und Rücklicht einzuschalten. Die meisten verlassen sich auf die Fahrzeugtechnik und sind der irrigen Meinung, dass dies automatisch geschieht. Auch wenn das Fahrzeug mit einer automatischen Lichtschaltung versehen ist, funktioniert dies bei einsetzender Dämmerung und vor allem bei Nebel nicht.

Verlassen Sie sich also nicht nur auf die Technik – verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Fahrzeugs ist immer der Fahrzeugführer/die Fahrzeugführerin.

Nebelscheinwerfer:
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen dürfen auch Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Nebelschlussleuchten:
Nebelschlussleuchten dürfen nur benutzt werden, wenn bei Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. In allen anderen Fällen ist die Nutzung der Nebelschlussleuchten unzulässig.

Sobald die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt darf man nicht schneller als 50 km/h fahren.

Darum die Bitte der Kreisverkehrswacht an alle Verkehrsteilnehmenden:

Bitte Licht einschalten!
Weitere Informationen zu Themen der Verkehrssicherheit finden Sie auf der Homepage
www.kreisverkehrswacht-straubing.de

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