Verleihung von Auszeichnungen für bewährte Kraftfahrer und Berufskraftfahrer durch die Kreisverkehrswacht Straubing e.V.

Die Kreisverkehrswacht Straubing e.V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Hans Günter Sax, beabsichtigt im Frühjahr 2010 (Termin wird noch bekannt gegeben) bewährte Kraftfahrer/Berufskraftfahrer auszuzeichnen.

Die Verleihung setzt voraus, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften

a) weder gerichtlich bestraft worden ist,
b) noch mit einem Bußgeld belegt worden ist, das zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt geführt hat
c) ferner nicht wegen eines Verbrechens aufgrund anderer Vorschriften bestraft worden ist.

Die Verleihung setzt außerdem voraus, dass dem Antragsteller innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums weder die Fahrerlaubnis entzogen noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden ist.
Gerichtliche Bestrafungen, Verhängungen von Geldbußen, Entziehungen von Fahrerlaubnissen und Fahrverbote bleiben unberücksichtigt, wenn diese Eintragungen getilgt sind.

Die Auszeichnung für bewährte Kraftfahrer wird in folgenden Stufen verliehen:

in Bronze für 10 Jahre Fahrzeit
in Silber für 20 Jahre Fahrzeit
in Silber mit Eichenkreuz für 25Jahre Fahrzeit
in Gold für 30 Jahre Fahrzeit
in Gold mit Eichenkreuz für 40 Jahre Fahrzeit
als goldenes Lorbeerblatt für 50 Jahre Fahrzeit

Die Auszeichnung für bewährte Berufskraftfahrer wird in folgenden Stufen verliehen:

in Bronze für 5 Jahre Fahrzeit
in Silber für 10Jahre Fahrzeit
in Gold für 20Jahre Fahrzeit
in Gold mit Eichenkreuz für 30Jahre Fahrzeit

Von seinem Betrieb hat der auszuzeichnende Berufskraftfahrer einen Beschäftigungsnachweis zu erbringen, der einen Überblick über seine Tätigkeiten während des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums gibt.

Anträge können ab sofort bei der Geschäftsstelle der Kreisverkehrswacht Straubing, Theresienplatz 20, 94315 Straubing, zu den Öffnungszeiten des Ordnungsamtes, Tel. 09421/944-199, gestellt werden. Der Zuständigkeitsbereich der Kreisverkehrswacht Straubing umfasst das Stadtgebiet der Stadt Straubing und des Landkreises Straubing-Bogen, soweit nicht von den Gebietsverkehrswachten Bogen (Altlandkreis Bogen) und Labertal (Altlandkreis Mallersdorf-Pfaffenberg) abgedeckt.

Meldeschluss ist der 19.03.2010.
Für die Bearbeitung ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 15,30 Euro zu entrichten.