
Verleihung von Auszeichnungen für bewährte Kraftfahrer und Berufskraftfahrer durch die Kreisverkehrswacht Straubing e.V.
Die Kreisverkehrswacht Straubing e.V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Hans Günter Sax, beabsichtigt im Frühjahr 2010 (Termin wird noch bekannt gegeben) bewährte Kraftfahrer/Berufskraftfahrer auszuzeichnen.
Die Verleihung setzt voraus, dass der
Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung wegen einer Verletzung von
Straßenverkehrsvorschriften
| a) | weder gerichtlich bestraft worden ist, |
| b) | noch mit einem Bußgeld belegt worden ist, das zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt geführt hat |
| c) | ferner nicht wegen eines Verbrechens aufgrund anderer Vorschriften bestraft worden ist. |
Die Verleihung
setzt außerdem voraus, dass dem Antragsteller innerhalb des für
die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums weder die Fahrerlaubnis entzogen
noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden ist.
Gerichtliche Bestrafungen, Verhängungen von Geldbußen, Entziehungen
von Fahrerlaubnissen und Fahrverbote bleiben unberücksichtigt, wenn diese
Eintragungen getilgt sind.
Die Auszeichnung für bewährte Kraftfahrer wird in folgenden Stufen verliehen:
| in Bronze | für 10 Jahre Fahrzeit |
| in Silber | für 20 Jahre Fahrzeit |
| in Silber mit Eichenkreuz | für 25Jahre Fahrzeit |
| in Gold | für 30 Jahre Fahrzeit |
| in Gold mit Eichenkreuz | für 40 Jahre Fahrzeit |
| als goldenes Lorbeerblatt | für 50 Jahre Fahrzeit |
Die Auszeichnung für bewährte Berufskraftfahrer wird in folgenden Stufen verliehen:
| in Bronze | für 5 Jahre Fahrzeit |
| in Silber | für 10Jahre Fahrzeit |
| in Gold | für 20Jahre Fahrzeit |
| in Gold mit Eichenkreuz | für 30Jahre Fahrzeit |
Von seinem Betrieb hat der auszuzeichnende Berufskraftfahrer einen Beschäftigungsnachweis zu erbringen, der einen Überblick über seine Tätigkeiten während des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums gibt.
Anträge können ab sofort bei der Geschäftsstelle der Kreisverkehrswacht Straubing, Theresienplatz 20, 94315 Straubing, zu den Öffnungszeiten des Ordnungsamtes, Tel. 09421/944-199, gestellt werden. Der Zuständigkeitsbereich der Kreisverkehrswacht Straubing umfasst das Stadtgebiet der Stadt Straubing und des Landkreises Straubing-Bogen, soweit nicht von den Gebietsverkehrswachten Bogen (Altlandkreis Bogen) und Labertal (Altlandkreis Mallersdorf-Pfaffenberg) abgedeckt.
Meldeschluss
ist der 19.03.2010.
Für die Bearbeitung ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 15,30 Euro
zu entrichten.